Fluglärm-Beschwerden

Wenn Sie sich wieder einmal über Flugzeug- oder Hubschrauberlärm ärgern, dann verschließen Sie nicht Augen und Ohren, sondern unternehmen Sie etwas.

Nur wenn wir uns ständig beschweren, besteht die Chance Verbesserungen zu erreichen!

Flughafen Frankfurt

Fluglärm-Beschwerden Flughafen Frankfurt: Tel. 0800-2345679

Flugplatz Egelsbach

Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde 
Regierungspräsidium Darmstadt
Abt. III 33.3 – Luft- und Güterkraftverkehr –
64278 Darmstadt
Thomas Glock
Tel. 06151 12-6010, Telefax 06151 12-3851
E-Mail: Thomas.Glock@rpda.hessen.de

Mitteilung von Hubschrauberschwebeflügen über dem Flugplatz Egelsbach

Zu Ihrer Information:

Betriebszeiten
Flugbewegungen am Flugplatz Egelsbach sind grundsätzlich nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang (Ortszeit), maximal bis 21 Uhr, zulässig.

Ausnahme Polizeihubschrauber
Polizeihubschrauber unterliegen keinen Beschränkungen. Der Betrieb zu allen Tages- und Nachzeiten ist aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

Form der Beschwerden
Beschwerden zum Fluglärm über Wohngebieten oder sonstige Verstöße gegen die Sicherheit im Flugverkehr sollten unbedingt schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax gemeldet werden.

Musterformular
Sie können dazu das Muster „Fluglärmbeschwerde“ verwenden. Einfach ausdrucken, ausfüllen und per Brief, E-Mail oder Fax versenden. Bitte beachten Sie, dass die Beschwerde sachlich und inhaltlich korrekt sein muss, damit sie erfolgreich bearbeitet werden kann.

Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Beschwerde anschließend konsequent nachzugehen.

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